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Die sogenannte Schneeräumpflicht fällt unter die Verkehrssicherungspflicht, welche viele Vermieter an die Mieter übertragen.
Pflichten bei Schnee und Eis
Der Winter ist da und damit einhergehend taucht die entscheidende Frage auf:
Wer muss eigentlich schippen?
Und dafür gibt es in Deutschland eine ganz klare Regelung. Grundstückseigentümer sind in der Regel verpflichtet, Gehwege und Bürgersteige bei Schnee oder Glatteis vor ihrem Haus zu räumen und zu streuen. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen verhindert sein, können Sie dies nicht als Ausrede geltend machen.
Falls Sie keine Zeit oder auch keine Lust haben, selbst zur Schaufel zu greifen, sollten Sie unbedingt einen Winterdienst damit beauftragen.
Sehr oft übertragen Vermieter den Winterdienst auch auf ihre Mieter. Sollte dies schriftlich im Mietvertrag vereinbart worden sein, sind Sie trotzdem als Vermieter nicht auf der sicheren Seite, denn als Vermieter müssen Sie regelmäßig prüfen, ob Ihr Mieter dieser Pflicht nachkommt.
Darüber hinaus müssen Materialien wie Schneeschaufeln und Streumittel eingekauft und zur Verfügung gestellt werden. Daher kann die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes Ihnen körperliche Arbeit, frühes Aufstehen, eisige Kälte und das Haftungsrisiko abnehmen.
Sie können auf der Seite der Stadt Bochum mehr über Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis lesen. Hier gelangen Sie auf die Seite der Stadt Bochum.
Mit dem Winterdienst Bochum ist Schnee schippen schöner
Email: info@winterdienst-bochum-schneeflocke.de
Telefon: 015510016301